Einbürgerungen nur noch, wenn keine Sozialhilfe

Einbürgerung2Der Bundesrat hat seine Vorschläge zur Anpassung der Bürgerrechtsgesetzgebung veröffentlicht. Neu sollen Einbürgerungen bei Straffälligkeit und bei Bezug von Sozialhilfeleistungen nicht mehr möglich sein.

 

 

 

 

– Wer straffällig geworden ist, muss länger auf die Einbürgerung warten.
– Wer in den letzten drei Jahren Sozialhilfe bezogen hat, kann nicht eingebürgert werden.
– es wird von allen Einbürgerungswilligen eine „Loyalitätserklärung“ verlangt.
– Der Bunderat schlägt ebenfalls vor, über welche Sprachkompetenz der Einbürgerungswillige verfügen muss; dies muss mit einem Sprachattest nachgewiesen werden.
– Zudem werden die Gebühren im Voraus verlangt.

Mein diesbezüglicher Vorstoss im Landrat BL aus dem Jahre 2011 könnte nun sinngemäss auf Bundesebene umgesetzt werden.